Persönliche Informationen der Auftraggeber und der Befragungsteilnehmer werden nicht veröffentlicht. Sollte eine gesetzliche Auskunftspflicht bestehen, muss die Business Beat GmbH dieser nachkommen.
Der Auftraggeber entscheidet in der Anwendung selbst, welche Personen (z.B. mit E-Mail-Adresse) zu den Befragungen eingeladen werden (“Befragungsteilnehmer”) und ob diese Gruppen bzw. Organisationseinheiten zugeordnet werden. Zudem entscheidet jeder Auftraggeber in der Anwendung selbst, ob die Ergebnisse für die Befragungsteilnehmer sichtbar sind. Die Veröffentlichung erfolgt über einen eigenen Login mit E-Mail-Adresse und Passwort in der Anwendung.
Die Abstimmungsergebnisse werden in verrechneter Form angezeigt. Die Business Beat GmbH übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung dafür, wie viele Personen zu der Befragung eingeladen werden. Dadurch können auch Einzelbewertungen für den Auftraggeber sichtbar werden.
Gesammelte Angaben werden teilweise in Form von Benchmarks gespeichert und statistisch verrechnet. Diese Benchmarks sind für andere Auftraggeber sichtbar, aber weder einem einzelnen Auftraggeber noch Einzelpersonen zuzuordnen. Die Business Beat GmbH behält sich das Recht vor, die Benchmarks für andere Zwecke außerhalb der Anwendung zu nutzen.